Anmeldung an der Fritz-Ulrich-Gemeinschaftsschule vom 7.–10.3.2022


Nach der Aus­ga­be der Grund­schulemp­feh­lun­gen kön­nen Sie Ihre Kin­der im März für die wei­ter­füh­ren­den Schu­len anmel­den. Soll­ten Sie vor­her Bera­tungs­be­darf haben, laden wir Sie jeder­zeit herz­lich zu einem Gespräch ein!

Wir freu­en uns auf Sie und Ihre Kinder! 

Die offi­zi­el­len Anmel­dun­gen an der Fritz-Ulrich-Schu­le für das Schul­jahr 2022/23 für die Stu­fe 5 sind am:

Mon­tag, 7. März 2022: 8.00 — 12.00 Uhr

Diens­tag, 8. März 2022: 8.00 — 12.00 Uhr 

Mitt­woch, 9. März 2022: 8.00 — 12.30 Uhr und 14.00 — 17.00 Uhr

Don­ners­tag, 10. März 2022: 8.00 — 12.30 Uhr und 14.00 — 17.00 Uhr

Zur Anmel­dung brin­gen Sie bit­te fol­gen­de Unter­la­gen mit:

  1. Aus­ge­füll­tes Anmel­de­for­mu­lar
    (Soll­ten Sie kei­ne Mög­lich­keit zum Dru­cken haben, kön­nen Sie das For­mu­lar auch ger­ne vor Ort ausfüllen.)
  2. Blatt 3 und 4 - Bestä­ti­gung der Grundschule/Anmeldung zur wei­ter­füh­ren­den Schule
  3. Kopie der Geburts­ur­kun­de bzw. das Stammbuch
  4. Von getrennt leben­den Eltern benö­ti­gen wir zusätz­lich:
    - eine Kopie des Sor­ge­rechts-Bescheids (allei­ni­ges oder gemein­sa­mes Sor­ge­recht)
    - eine Voll­macht und die Adres­se des 2. Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (gemein­sa­mes Sorgerecht)
  5. Nach­weis der Masern­schutz­imp­fung (z.B. Impfbuch)
  6. Für inklu­si­ve Beschu­lung benö­ti­gen wir den Fest­stel­lungs­be­scheid vom Staat­li­chen Schulamt.

Für die Anmel­dung kom­men Sie bit­te ins Sekre­ta­ri­at. Bit­te tre­ten Sie fami­li­en­wei­se ein­zeln an, tra­gen Sie eine Mas­ke und den­ken an die Abstands­re­geln; vie­len Dank!
Das Sekre­ta­ri­at ist der­zeit im Con­tai­ner unter­ge­bracht, der Zugang ist nur über die Kern­er­stra­ße möglich.

In die­sem Jahr ist auch eine Anmel­dung per E‑Mail oder Tele­fon mög­lich. Hier­zu benö­ti­gen wir alle oben genann­ten Doku­men­te im Ori­gi­nal bis zum 11. März 2022, 15 Uhr in unse­rem Brief­kas­ten (Zugang von der Karl­stra­ße unter der Über­da­chung). Iden­ti­täts- und Masern­im­mu­ni­täts­nach­wei­se sowie Sor­ge­rechts­be­schei­de erhal­ten Sie bald­mög­lichst zurück.

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